Herstellerverantwortung
26.05.2023 | Johanna Stein

Prüfpflicht von elektronischen Marktplätzen

Sie verkaufen über elektronische Marktplätze (wie z. B. Amazon, ebay, OTTO etc.) Elektro- und Elektronikgeräte? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Informationen mit größter Sorgfalt:

Ab dem 01.07.2023 sind Hersteller bzw. Erstanbieter von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, auf elektronischen Marktplätzen einen Nachweis zu erbringen, dass Sie und/oder ein Vorlieferant für entsprechend angebotenen Geräte Hersteller im Sinne des Gesetzes sind. Dazu fordert z. B. Amazon ab dem 01.07 JEDEN, der auf der Plattform Elektrogeräte anbietet, dazu auf, seine UND/ODER die WEEE-Nummer des Vorlieferanten zu hinterlegen. Jene WEEE-Nummer wird seitens Amazon auf Richtigkeit validiert. Demzufolge müssen Sie künftig einen Prüfprozess vor dem Bezug bzw. dem Anbieten von Elektrogeräten im Unternehmen etablieren, damit Sie ausschließlich ordnungsgemäß registrierte Elektrogeräte über entsprechende Plattformen anbieten können.

Entsprechende Verpflichtungen bestehen ebenfalls für das Verpackungsgesetz. Auch hier sind Sie verpflichtet, Ihre LUCID-Registrierungsnummer bei Vertrieb von Produkten auf den jeweiligen elektronischen Marktplätzen mitanzugeben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung Ihres konformen Vertriebes. Unsere Beratungsleistungen dazu finden Sie in unserem Competence Center.

| Johanna Stein

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