Mit 16.615 t (gegenüber 15.669 t im Vorjahr) konnte die Rücknahmemenge zum sechsten Mal in Folge gesteigert werden. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote wurde abermals übertroffen. Legt man bei der Berechnung die derzeit anzuwendende Methodik zugrunde, entspricht die Rücknahmemenge einer Sammelquote von 45,6 %. Wird hingegen die Methodik des ab 2018, vorläufig bis 2019 ausgesetzten UBA Leitfadens zugrunde gelegt, ergibt sich eine Sammelquote von 48,4 %,* Auch der Anteil an Lithium-Batterien und -akkus ist erneut und um ca. 7 % gestiegen.
Die bereits in den Vorjahren zutage getretenen strukturellen Gesetzes- und Vollzugsprobleme im Bereich des Batteriegesetzes (BattG) haben sich im Vorjahr weiter zugespitzt, heißt es in der GRS-Pressemitteilung. Gleiches gilt für die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen, die zu einer gravierenden Kostenbenachteiligung der GRS Nutzer geführt hat. „Dieses Missverhältnis gilt es zügig aufzulösen, da anderenfalls der Fortbestand des gesetzlich festgestellen Rücknahmesystems gem. BattG § 6 und in der Folge die flächendeckende Entsorgungssicherheit für Gerätealtbatterien in Gefahr gerät.“, so Chryssos.