In der aktuellen Corona-Krise mussten viele Geschäfte schließen, so bekam der ohnehin boomende Online-Handel einen zusätzlichen Wachstumsschub. Laut einer aktuellen Studie stieg der Umsatz von Elektro- und Elektronikgeräten im zweiten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.
Aber ist der Online-Handel auch verpflichtet Altgeräte zurückzunehmen? Die Antwort lautet ja, allerdings wissen dies nur die wenigsten Käufer. Das ergab eine Studie, die im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register (kurz: stiftung ear) durchgeführt wurde.
2018 hat Deutschland die vorgeschriebene Mindestsammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte von 45 % mit 43,11 % knapp verfehlt. Seit 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65%. Um diese zu erreichen, muss unter anderem auch im Online-Handel eine höhere Rückgabequote erreicht werden. Die von der stiftung ear beauftragte Studie „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“ zeigt, dass 77% der Befragten meinen, der Online-handel sei nicht zur Rücknahme von nicht mehr genutzten Kleingeräten verpflichtet – unabhängig davon, ob sie man sie dort gekauft hat oder ein neues Elektro- oder Elektronikgerät kauft.
Als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ wird die stiftung ear daran arbeiten diese Wissenslücke bei den Verbrauchern zu schließen. Dabei soll unter anderem die von der stiftung ear initiierte Aufklärungskampagne „PLAN E“ unterstützen. Darüber hinaus muss der Onlinehandel seine Pflichten bei der Rücknahme von Altgeräten erfüllen und diese dem Verbrauer kommunizieren.
Die Herausforderung liegt nun darin, die Erkenntnisse der Studie „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“ in Maßnahmen umzusetzen. Nur gemeinsam kann die Mindestsammelquote von 65 % erreicht und damit ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz und der Ressourcenschonung geleistet werden.