Im Mai 2024 wurde seitens des BMUV ein erster Vorschlag für eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterbreitet. Entsprechende Änderungen werden voraussichtlich zu Anfang des Jahres 2026 in Kraft getreten, eine finale Abstimmung wird es voraussichtlich bis Ende diesen Jahres geben.
Die Novelle sieht vor, dass für Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von Elektroaltgeräten im Handel vereinfacht und somit die Rückgabemengen gesteigert werden. Damit das gelingt, sollen Informationen im Handel verbessert und die Rückgabemöglichkeiten erweitert werden. Ebenfalls soll die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden.
Aller Voraussicht nach wird die Anbringung der Informationen beim stationären und beim Online-Handel verschärft. Hinweise über u. a. die kostenlose Rücknahme sollen gut sicht- und lesbar sowie ein verpflichtendes Rücknahme-Symbol angebracht werden. Dies hat zum Ziel, dass Verbraucher und Verbraucherinnen diese Rückgabemöglichkeiten leichter finden und nutzen können. Zudem soll die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgerätes ohne gleichzeitigen Neukauf auf alle Geräte mit einer Kanterlänge bis zu 50 Zentimetern (bislang 25 Zentimeter) ausgeweitet werden.
Zusätzlich dazu sieht die Novelle eine Neuregelung im Bereich der Rückgabe von Einweg-E-Zigaretten vor: So soll voraussichtlich jeder Vertreiber, der Einweg-E-Zigaretten anbietet, diese auch zurücknehmen. Dabei ist die Rücknahme geltend für ALLE Vertreiber, die entsprechende Produkte auf dem Markt anbieten. An diesen Stellen ist ebenfalls über die Rücknahme zu informieren.
Der Entwurf der Gesetzesänderung hat das Ziel, mehr Elektroaltgeräte zu sammeln, um wertvolle Rohstoffe für ein hochwertiges Recycling zurückzugewinnen und zugleich die Sicherheit der Entsorgung zu erhöhen.