Haben auch Sie schon die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit Ihr Unternehmen im Rahmen der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) ab Januar 2022 einen gesetzeskonformen Marktauftritt garantieren kann und auch Sie ihren Teil dazu beitragen, dass die zukünftigen Sammelquoten nicht mehr verfehlt werden?