Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten sind in gewissen Vertriebskonstellationen auch im Ausland zur Registrierung, Rücknahme etc. verpflichtet. Zu Jahresbeginn haben sich in Frankreich gleich mehrere Verpflichtungen für Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer geändert, die auch für Sie relevant sein könnten.